Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1988 - 1 StR 532/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4764
BGH, 22.09.1988 - 1 StR 532/88 (https://dejure.org/1988,4764)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1988 - 1 StR 532/88 (https://dejure.org/1988,4764)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1988 - 1 StR 532/88 (https://dejure.org/1988,4764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung neben der Verurteilung wegen versuchten Mordes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1988 - 1 StR 152/88

    Konkurrenzverhältnis versuchter Mord - gefährliche Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 22.09.1988 - 1 StR 532/88
    Neben der Verurteilung wegen versuchten Mordes kommt eine Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung nicht in Betracht; es besteht Gesetzeskonkurrenz (BGH bei Holtz MDR 1986, 622; BGH, Beschl. vom 14. Juli 1988 - 1 StR 152/88).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Dieser Straftatbestand tritt hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen (versuchten) Tötungsdelikt zurück (BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 1; § 223 a Konkurrenz 2 und 5; zur Gegenmeinung vgl. Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff)., und zwar auch bei nur bedingtem Tötungsvorsatz (BGHSt 21, 265 f; BGH, Beschl. v. 22. September 1993 - 2 StR 445/93).
  • BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94

    Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot -

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem

    Dieser Straftatbestand tritt hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen (versuchten) Tötungsdelikt zurück (BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 1; § 223 a Konkurrenz 2 und 5; Beschl. des Senats vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97; zur Gegenmeinung vgl. Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff), und zwar auch bei nur bedingtem Tötungsvorsatz (BGHSt 21, 265 f; BGH, Beschl. vom 22. September 1993 - 2 StR 445/93).
  • BGH, 17.06.1998 - 3 StR 118/98

    Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung

    Zudem tritt die Gesetzesverletzung der gefährlichen Körperverletzung gegenüber dem Tötungsdelikt nach § 212 StGB aus Gründen der Subsidiarität zurück (vgl. BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 1 und 2, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Im Hinblick darauf ist auszuschließen, daß das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Einordnung des Tatgeschehens im Sinne der oben genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf eine mildere Strafe erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 27.01.1995 - 2 StR 732/94

    Tateinheit - Gefährliche Körperverletzung - Versuchter Totschlag - Versuch -

    Allerdings kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.) hier neben der Verurteilung wegen versuchten Totschlags eine solche wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung nicht in Betracht.
  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 699/94

    Totschlag - Körperverletzung - Versuch - Konkurrenz

    Allerdings kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.) hier neben der Verurteilung wegen versuchten Totschlags eine solche wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung nicht in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht